PRIVATE SPIELWIESE

Nutzungsbedingungen und Haftung

1. Geltungsbereich und Buchung

2. Zugang, Aufsicht und Eigenverantwortung

3. Eignung von Hund und Gelände

4. Naturtypische und erkennbare Risiken

Die Spielwiese ist ein naturnahes Außengelände. Typische Risiken können insbesondere unebener oder rutschiger Boden, Löcher, Wurzeln, Äste, Steine, Bewuchs, Insekten, Nässe, Matsch, Laub, Schnee und Eis sein. Ein Winterdienst auf Zugangsweg und Spielwiese findet nicht statt. Geeignetes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung liegen in der Verantwortung der Nutzenden.

Gelände, Tore, Zaun und bereitgestellte Gegenstände sind vor Beginn sichtbar zu prüfen. Erkennbare Schäden oder Gefahrenstellen sind sofort zu melden; der betroffene Bereich beziehungsweise Gegenstand darf bis zur Klärung nicht genutzt werden. Bei Unsicherheit darf der Hund nicht abgeleint und die Nutzung nicht fortgesetzt werden.

Eine Gewähr dafür, dass das naturnahe Gelände jederzeit vollständig frei von Zecken, Insekten, Wildtieren, Pflanzen, herabfallenden Ästen oder von Dritten eingebrachten Gegenständen ist, wird nicht übernommen. Dies gilt nur, soweit die Betreiberin eine konkrete Gefahr weder kannte noch nach den gesetzlichen Sorgfaltspflichten hätte erkennen und beseitigen müssen.

5. Schäden, Tierhalterhaftung und Freistellung

Für Schäden, die ein mitgebrachter Hund oder eine teilnehmende Person verursacht, haften Halterin, Halter beziehungsweise verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 833 BGB. Personen-, Tier- und Sachschäden sowie Schäden an Zaun, Tor, Gelände oder Ausstattung sind unverzüglich mitzuteilen. Erforderliche Tierarzt-, Behandlungs-, Reparatur- und Folgekosten trägt die verantwortliche Person im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

Die buchende Person stellt die Hundebetreuung Altenburg von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche durch sie selbst, ihre Begleitpersonen, Gruppenmitglieder oder einen von ihr eingebrachten Hund verursacht wurden und die Hundebetreuung Altenburg den Schaden nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst im gesetzlich zulässigen Umfang auch notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.

6. Haftung der Betreiberin

Die Nutzung des Zugangswegs, der Spielwiese und der bereitgestellten Ausstattung erfolgt eigenverantwortlich. Die Hundebetreuung Altenburg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Soweit die Nutzungsvereinbarung mietrechtlich einzuordnen ist, wird die verschuldensunabhängige Haftung der Betreiberin für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der überlassenen Fläche gemäß § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer übernommenen Garantie oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.

Für Schäden aus dem Verhalten eigener oder fremder Hunde, für Konflikte innerhalb einer selbst zusammengestellten Gruppe, für das Entweichen eines Hundes sowie für verlorene, beschädigte oder verschmutzte persönliche Gegenstände besteht keine Haftung der Betreiberin, sofern sie den Schaden nicht nach den vorstehenden Grundsätzen zu vertreten hat.

7. Ausstattung, Sauberkeit und Rücksichtnahme

8. Wetter, Sperrung und Abbruch

Die Hundebetreuung Altenburg kann Buchungen aus Sicherheitsgründen, bei Unwetter, ungeeigneter Witterung, Pflege- oder Reparaturarbeiten sowie bei Regelverstößen absagen, verschieben oder die Nutzung abbrechen. Bei einer nicht von der nutzenden Person verursachten Sperrung wird ein bereits gezahltes Nutzungsentgelt nach Vereinbarung erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.